Lizenzvertrag |
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Die unter dem Titel INVENTIONEN zusammengefassten Kompositionen sind geistiges Eigentum des Autors und urheberrechtlich geschützt. |
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Die Stücke dürfen für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen und kopiert werden. Wer die INVENTIONEN oder Teile davon herunterlädt oder kopiert, wird damit Mitglied des KdI (Klub der Inventoren) und stimmt folgenden Vertragsbedingungen zu: |
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1. Öffentliche Aufführungen
und Sendungen von INVENTIONEN unterstehen dem Urheberrechtsgesetz. |
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2. Vervielfältigung und
Verbreitung zu kommerziellen Zwecken bedürfen der Zustimmung des Autors. |
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3.
Mitglieder des KdI kündigen private oder
öffentliche Aufführungen von INVENTIONEN auf der Seite des KdI an: |
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4. Mitglieder
des KdI veröffentlichen im Zusammenhang mit
der Realisation von INVENTIONEN gemachte bemerkenswerte Erfahrungen, dazu
erhaltene Rückmeldungen und Kritiken, durch INVENTIONEN angeregte eigene
Kompositionen oder andere Handlungen auf der Seite des KdI: |
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Das Nicht Einhalten der Punkte 3 und 4 dieses Vertrages zieht keine strafrechtliche Verfolgung nach sich, würde den Autor aber traurig stimmen, wenn er davon Kenntnis erhielte. |
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Winterthur, 7. Januar 2002 |
Dieter Jordi |
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