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Lizenzvertrag |
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Die unter dem Titel INVENTIONEN zusammengefassten Kompositionen sind geistiges Eigentum des Autors und urheberrechtlich geschützt. |
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Die Stücke dürfen für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen und kopiert werden. Wer die INVENTIONEN oder Teile davon herunterlädt oder kopiert, wird damit Mitglied des KdI (Klub der Inventoren) und stimmt folgenden Vertragsbedingungen zu: |
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1. Öffentliche Aufführungen und Sendungen
von INVENTIONEN unterstehen dem Urheberrechtsgesetz. |
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2. Vervielfältigung und Verbreitung zu
kommerziellen Zwecken bedürfen der Zustimmung des Autors. |
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3. Mitglieder des KdI
kündigen private oder öffentliche Aufführungen von INVENTIONEN auf der Seite
des KdI an: |
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4. Mitglieder des KdI
veröffentlichen im Zusammenhang mit der Realisation von INVENTIONEN gemachte
bemerkenswerte Erfahrungen, dazu erhaltene Rückmeldungen und Kritiken, durch INVENTIONEN
angeregte eigene Kompositionen oder andere Handlungen auf der Seite des KdI: |
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Das Nicht Einhalten der Punkte 3 und 4 dieses Vertrages zieht keine strafrechtliche Verfolgung nach sich, würde den Autor aber traurig stimmen, wenn er davon Kenntnis erhielte. |
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Winterthur, 7. Januar 2002 |
Dieter Jordi |
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